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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | TLF - Normentwürfe | 202 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 598668 | ||
Datum | 23.12.2009 17:47 MSG-Nr: [ 598668 ] | 168214 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Christian Fleschhut davon gehen dann aber noch die Förderungen ab, das sollte man auch noch erwähnen, im Falle des TSF-W z.B. das Fahrgestell. Und dann gibt es auch Feuerwehren, die das Fahrzeug mit einem Gemeindeanteil von unter 40.000 € beschaffen... ... geht beim TSF-W wenn Fahrgestell über Landesbeschaffung beschafft wird und man ggf. noch eine neuere TS hat ... ... nützt aber dem Kameraden in BB wenig, weil dort bezuschusst das Land m.W. nur die Stützpunktausstattung eben der Stützpunkte. Gruss Gerhard | ||||
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