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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Gefahrgutunfall nichtöffentliche Bäder | 40 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 598723 | ||
Datum | 23.12.2009 23:23 MSG-Nr: [ 598723 ] | 6627 x gelesen | ||
Geschrieben von Tom Schneider Die 5 Zugführer, die ebenfalls über Fachwissen bezügl. des Bades und entsprechend Entscheidungsbefugniss über das Bad haben Ist das sicher ? Oder Deine Vermutung ? Welche Entscheidungsbefugniss hat eine ZF über ein beliebiges Gebäude "seiner" Kommune ? Geschrieben von Tom Schneider können doch im Schadensfall nun einfach über FME hinzugerufen werden. Und dann ? Kommt da eine komplette San- Betreuungseinheit an, nur weil du um 3:00 den Fme auslösen lässt. Und jetzt komm mir nicht damit das um diese Zeit noch Gäste im Bad sind, dürfte wenn ein Einzelfall sein. Geschrieben von Tom Schneider Kann ich als Betreiber in der Objektplanung schließlich so mit planen lassen. Wer ist für die `Planung zuständig Betreiber oder Gefahrenabwehrbehörde ( Kommune als Träger des Brandschutzes ?) Geschrieben von Tom Schneider Zur Betreuung der Betroffenen wird ja ebenfalls eine Hio benötigt. Die du um die Führung "berauben" willst, merkst Du was ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
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