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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Nebenschlussverfahren | 74 Beiträge | ||
Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 599136 | ||
Datum | 26.12.2009 21:34 MSG-Nr: [ 599136 ] | 51375 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Friedhelm Wölker Was spricht dagegen wenn man in bestimmten Situationen LÖSCHWASSER mit einem Güllefass transpotiert. Das da etwas gegenspricht habe ich nicht gesagt. Du hast behauptet: Geschrieben von Friedhelm Wölker Du darfst auch nicht an ein Sammelstück ein Leitung aus dem Hydranten und eine aus dem offenen Gewässer zusammenführen.oder aus einem Güllefass wie es bei euch gelegentlich vorkommt . (Hervorhebung durch mich) Der Aussage habe ich widersprochen. Das hat aber alles nichts mehr mit der ursprünglichen Frage zum Nebenschlussverfahren und der Frage ob dadurch das Trinkwasser verunreinigt wird zu tun. Gruß, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisationen, denen ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | ||||
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