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Bayerisches Rotes Kreuz
RubrikEinsatz zurück
ThemaPrivatrecht vs. Öffentlichrechtlich16 Beiträge
AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern599150
Datum26.12.2009 22:22      MSG-Nr: [ 599150 ]2811 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Florian Besch
1. Wie sieht das denn in Bayern aus wenn das BRK (Anstalt öffentlichen Rechts) einen Sanitätswachdienst übernimmt? Bedarf es dann auch einer Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Nein.

Geschrieben von Florian Besch
2. Wie sieht es bei den HiOrgs aus, wenn sie unter Ausnutzung von Bundes- oder Landesmitteln (Fahzeuge, Gerät) solche Aufträge übernehmen? Brauchen sie da auch eine solche Bescheinigung? Müssen sie für so was Geld an Bund oder Land abführen?

Es ist keine Bescheinigung erforderlich. Meines Wissens erfolgt auch keine Abgabe an Bund oder Land, zumindest wird diese bei uns für Kreisgerätschaften und -fahrzeuge nicht erhoben (und das wäre ja eigentlich das gleiche).

Geschrieben von Florian Besch
3. Wie will die IHK feststellen das es für diese Arbeit keine andere Firma gibt? Gerade im Bereich Baumfällungen stelle ich mir das schwierig vor?

Naja, wenn Gefahr im Verzug ist, ist es ja relativ leicht... ansonsten verweisen wir auf einschlägige Firmen (die Inhaber sind zufällig auch aktives Mitglied bei uns). Sollten wir ausnahmsweise doch mal tätig werden (Stichwort: freiwillige Tätigkeit der Feuerwehr), dann nur mit Haftungsfreistellungserklärung. Meist dann unter Aufsicht und Anleitung eines unserer Profis (dient dann der Ausbildung unserer Mannschaft).

Gruß
Markus



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