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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Austrittserklärung NRW | 33 Beiträge | ||
Autor | Feli8x V8., Bergisch Gladbach / NRW | 599152 | ||
Datum | 26.12.2009 22:31 MSG-Nr: [ 599152 ] | 26009 x gelesen | ||
Hallo, die Austrittserklärung sollte gegenüber dem Leiter der Feuerwehr/Wehrführer ausgesprochen werden. Grundsätzlich geht dies auch mündlich. Mir ist nicht bekannt, dass es eine Formvorgabe in der LVO oder im FSHG dafür gibt. Vielfach gibt es in den Feuerwehren entsprechende Austrittsformulare. Wenn Du danach nicht fragen möchtest, würde ich persönlich ein formloses Schreiben verfassen. Das macht es für alle einfacher. Sobald dieses Schreiben dem Wehrleiter zugeht, ist Dein Austritt wirksam. Viele Grüße Felix | ||||
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