| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Austrittserklärung NRW | 33 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 599265 | ||
| Datum | 27.12.2009 13:33 MSG-Nr: [ 599265 ] | 25044 x gelesen | ||
Die Austrittserklärung ist an keine Form gebunden. Sie muss lediglich inhaltlich klar formuliert sein, dass man sie als solche auch verstanden hat. Ergo: - Schriftlich ist ein Kann und kein Muss - Mündlich ist Minimum - Schriftlich ist wohl am besten geeignet, da man damit die inhaltliche Aussage auch nachweisen kann Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
| << [Master] | antworten | |||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|