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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Gebrauchte rtk 4 bzw. rtk 6 ex Polizei auch geeignet für FFW??? | 15 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 599374 | ||
Datum | 27.12.2009 18:43 MSG-Nr: [ 599374 ] | 4250 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Sven Rienas Die Dinger sind mit Handbremskontakt geschaltet und gehn bei der Fahrt nicht. Wenn das bei der Erteilung der Ausnahmegenehmigung so gefordert wurde, dann ist das ja auch i.O. so. (So eine Forderung ist üblich, siehe z.B. auch die Verwendung roter RKL zur Kennzeichnung der Einsatzleitung) Ohne Ausnahmegenehmigung bleibt es auch mit dieser Schaltung erstmal illegal und müsste bei jeder Hauptuntersuchung zur Einstufung "Erheblicher Mangel" führen. Wenn es denn überhaupt jemand merkt bzw. sich jemand dafür interessiert... Gruß, Henning | ||||
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