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| Thema | Neubau Gerätehaus in Leichtbauweise | 51 Beiträge | ||
| Autor | Stef8an 8U., Bersenbrück / Niedersachsen | 599667 | ||
| Datum | 29.12.2009 09:32 MSG-Nr: [ 599667 ] | 29350 x gelesen | ||
Geschrieben von Manuel Schmidt Wäre das tatsächlich vergaberechtlich ungültig wenn man eine bestimmte Bauweise (z.B. "keine Leichtbauweise") fordert? Mir ging es weniger um die Ausscheibung/Vergabe, sondern um das vom Verfasser gesucht Verbot/Vorschrift. Wenn z.B. in einem Bebauungsplan drinsteht "keine Stahlbau-Rahmenbauweise" wäre das m.E. nicht zulässig und ein Landesgesetz (z.B. LBO) in dem eine Stahlrahmenkonstruktion für Feuerwehrhäuser nicht zulässig ist wäre mir neu. Übrigens verstehe ich unter "Leichtbau" (bzw. Stahl-Leichtbau) was anderes als der Fragesteller. :-) Gruß Stefan | ||||
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