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Thema | Wer sollte Zugang zur Atemschutzwerkstatt haben???? | 6 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 600400 | ||
Datum | 31.12.2009 13:43 MSG-Nr: [ 600400 ] | 4880 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Alexander Körber Wer sollte Zugang zur Atemschutzwerkstatt haben und wer sollte, wenn abschließbare Schränke vorhanden sind, dazu Zugang haben und die Unterlagen einsehen können. Zunächst mal ganz klar der Leiter Atemschutz und die Atemschutzgerätewarte. Bei uns ist es so, dass jeder der 8 AGW einen Schlüssel zur Werkstatt besitzt, damit die Arbeiten unabhängig voneinander erledigt werden können. Weiterhin haben -klar- unser Wehrführer und dessen beiden stellv., sowie ein paar Gruppenführer Schließgewalt, da sich im rückwärtigen Bereich der Werkstatt das Lager der Pool-Geräte und -Masken ist, um bei Abwesenheit eines AGWs die Bestückung der Fahrzeuge durch eingewiesenenes Personal (jeder AGT) vornehmen zu lassen. Geschrieben von Alexander Körber Unterlagen Definiere Unterlagen!? Prüfprotokolle, Herstelleranweisungen, G26-Scheine? MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | ||||
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