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RubrikSonstiges zurück
ThemaWer sollte Zugang zur Atemschutzwerkstatt haben????6 Beiträge
AutorBach8 R.8, Weitolshausen / Hessen600503
Datum01.01.2010 09:55      MSG-Nr: [ 600503 ]4863 x gelesen

Schau mal hier:

Sicherung der Atemschutzwerkstatt: Die Atemschutzwerkstatt ist so zu sichern das keine unbefugten Zutritt haben (GUV-R 190, 3.3.4)

In Räumen, in denen Druckgase der Gruppe 1 (TRG 401 Nr. 2.1.1) gefüllt werden, sowie in Bereichen mit möglicher Gefährdung dürfen sich nur die in der Füllanlage Beschäftigten
während der Dauer der ihnen übertragenen Arbeiten aufhalten.

Nicht unterwiesene bzw. nicht fachkundige Personen dürfen nur in Begleitung von unterwiesenen Personen Zugang haben (TRG 402, Betreiben von Füllanlagen).


Grµß Rüdiger

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 31.12.2009 11:45 ., Ballenstedt
 31.12.2009 12:12 ., Bad Hersfeld
 31.12.2009 13:29 ., Bremervörde
 31.12.2009 13:43 Dani7el 7M., Jockgrim
 31.12.2009 18:50 Patr7ici7a K7., Kelkheim
 01.01.2010 09:55 Bach7 R.7, Weitolshausen

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