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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Notfunk im Amateurfunk - war: Kein Funklehrgang -- Wo gabs Probleme? | 31 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 600945 | |||
Datum | 03.01.2010 14:50 MSG-Nr: [ 600945 ] | 6424 x gelesen | |||
Infos: | |||||
Das Problem vieler OM, die ein verstärktes Augenmerk auf den Bereich Notfunk legen, ist die Tatsache, daß sie selbst in den verschiedensten Funktionen in den "regulären" KatS eingebunden sind und somit in Katastrophenlagen nur eingeschränkt verfügbar sind. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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