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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Normenausschuss Feuerwehrwesen im Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN)
RubrikSonstiges zurück
ThemaPersonenrettung mit Flaschenzug per DLK59 Beiträge
AutorPete8r L8., Losheim am See / Saarland601151
Datum04.01.2010 22:50      MSG-Nr: [ 601151 ]34715 x gelesen

Hallo,
ich habe euch mal die Asi Info von der UKS Saarland eingestellt.
In der Abhandlung wir vom Feuerwehrmann gesprochen.
Das bedeutet das ein bekleitendes Retten der verletzten Person mit einem Retter als Feuerwehrmann auch unter Redundanz nicht zugelassen ist.
Sollte ich als Feuerwehrmann in dem eingesetzten Rettungsgeräten ( zb Rollgliss ) von einer Fachkraft eingewiesen sein, und der Aufbau den Regeln der Bgr und der Herseteller entsprechen, ist nach meiner Meinung nichts gegen eine fachgerechte Rettung einzuwenden.
Aber bei jeglichen zweifeln, wenn keine höchste Eile geboten ist sollte ich Fachkräfte nachfordern.



ASi-INFO FEUERWEHREN
1/4
Unfallkasse Saarland
-Prävention-
8.15.A (Stand März 2004)
Persönliche Schutzausrüstung
Einsatzgrenzen bei der Sicherung von Höhen und Tiefen
Autor:
Ing. Frank Haverney (Mitarbeiter im DIN-FNFW-AA 192.03; zuständiger
Hauptfachlehrer und Trainer für spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen
beim Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt, Brandschutz- und Katastrophenschutzschule
Heyrothsberge)
„Information des DIN-FNFWW-AA 192.3 über die Anwendungsgebiete
und die Einsatzgrenzen der Höhensicherung
Da die Anwendungsgebiete und die Einsatzgrenzen der Höhensicherung
nicht in jedem Fall bei den Feuerwehren bekannt sind, hat der für
DIN 14926:2003-06, „Feuerwehr-Haltegurt mit Zweidornschnalle für den
Selbstrettungseinsatz – Anforderungen, Prüfung“ zuständige Arbeitsausschuss
(AA) 192.03 im DIN FNFW am 27. Januar 2004 in Bruchsal beschlossen,
die nachfolgende Information zu veröffentlichen:
Aufgaben, Möglichkeiten und Einsatzgrenzen
Zur Bekämpfung von Bränden und bei der Durchführung der technischen
Hilfeleistung besteht die Möglichkeit, dass die Angehörigen der Feuerwehren
sich in absturzgefährdete Bereiche begeben müssen, wo eine Sicherung gegen
Absturz unbedingt erforderlich ist. Sowohl bei der Brandbekämpfung als
auch bei der technischen Hilfeleistung steht die Abwehr von Gefahren für
Personen, Tiere usw. im Vordergrund. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe kann
es vorkommen, dass die normale Ausrüstung (Feuerwehrleine, -gurt) nicht
eingesetzt werden kann, da ihre Einsatzgrenze überschritten wird. Hier sind
dann besondere Einsatzmittel erforderlich (z.B. Gerätesatz „Absturzsicherung“).
Bei der Brandbekämpfung sollten sich die Tätigkeiten der Absturzsicherung
nur auf Nachlöscharbeiten beschränken.
ASi-INFO FEUERWEHREN
2/4
Unfallkasse Saarland
-Prävention-
Anwendungsbereiche bei der Sicherung in Höhen und Tiefen
Hier muß man beim Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen zwischen folgenden
Anwendungen unterscheiden und Einsatzgrenzen festlegen:
1.) Rückhalten von Personen
Anwendungsbereich für jeden ausgebildeten Feuerwehrangehörigen, kann
auch mit Feuerwehr-Haltegurt und –leine realisiert werden. Ein Absturz wird
ausgeschlossen, wenn durch das Rückhalten verhindert wird, dass der Gesicherte
die Absturzkante erreicht. Es besteht also keine direkte Sturzgefahr
und kein freies Hängen im Seil.
2.) Halten von Personen
Anwendungsbereich für jeden ausgebildeten Feuerwehrangehörigen, kann
auch mit Feuerwehr-Haltegurt und –leine realisiert werden. Das Sturzrisiko
wird minimiert, weil die Feuerwehrleine oberhalb des zu Haltenden straff geführt
wird. Kein freies Hängen zulässig mit Ausnahme der Selbstrettung.
3.) Selbstrettung (vgl. Feuerwehrdienstvorschrift FsDV 1/2, Kapitel
15.2)
Anwendungsbereich für jeden ausgebildeten Feuerwehrangehörigen, kann
auch mit Feuerwehr-Haltegurt und –leine realisiert werden. Ein freies Hängen
der Einsatzkraft im Seil bzw. in der Feuerwehrleine ist nur zum Zweck der
Selbstrettung (Lebensgefahr im Verzug, kein anderer Rückzug möglich) zulässig.
Achtung: Die Feuerwehrleine besitzt im Gegensatz zu Kernmantelseilen keine
ausreichende Kantenfestigkeit!
ASi-INFO FEUERWEHREN
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Unfallkasse Saarland
-Prävention-
4.) Absturzsicherung und Auffangen von stürzenden Personen
Feuerwehr-Haltegurt und –leine nicht mehr zulässig, Lebensgefahr !
Anwendungsbereich für jeden Feuerwehrangehörigen, der zur Thematik Absturzsicherung
ausgebildet wurde. Auffangen ist die Sicherung von Einsatzkräften,
bei der ein freier Fall nicht ausgeschlossen werden kann. Die Gefahr
besteht immer dann, wenn sich die Sicherung nicht oberhalb des zu Sichernden
befindet. Kein freies Hängen zulässig.
Voraussetzung ist: Jeder Feuerwehrangehörige muß in der Lage sein, sich
und den zu Rettenden bzw. den Retter (Feuerwehrmann, Notarzt, Rettungsassistenten
usw.) gegen Absturzgefahren zu sichern und wenn erforderlich,
sicher aufzufangen bzw. zu retten.
Die Möglichkeiten zur Rettung in Verbindung mit dem Gerätesatz „Absturzsicherung“
beschränken sich auf
a) Erstsicherung des zu Rettenden und lebensrettende Sofortmaßnahmen,
die sich auf Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Atmung, Kreislauf und
Herztätigkeit richten;
b) gesichertes Zurückführen aus dem absturzgefährdeten Bereich nur, wenn
die zu rettende Person dazu in der Lage ist;
c) Ablassen einer Person (z.B. Retter oder zu rettende Person), die durch
den Sicherungsmann nach einem Sturz ins Sicherungsseil aufgefangen
wurde:
d) Selbstrettung.
5.) Absturzsicherung und technische Rettung (Spezielle Rettung aus
Höhen und Tiefen)
Feuerwehr-Haltegurt und –leine nicht mehr zulässig, Lebensgefahr!
ASi-INFO FEUERWEHREN
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Unfallkasse Saarland
-Prävention-
Voraussetzungen sind: Speziell ausgebildete Feuerwehrangehörige müssen
mit speziellen Rettungsgeräten in der Lage sein,
a) sich gegen Absturz zu sichern;
b) lebensrettende Sofortmaßnahmen einzuleiten und
c) Befreiung aus einer lebensbedrohlichen Zwangslage durch technische
Rettungsmaßnahmen (Höhenrettung) ausführen zu können, hierbei ist
auch ein freies Hängen im Seil möglich und erforderlich.
Das freie Hängen der Einsatzkräfte im Seil erfolgt in einem redundanten System
(d.h. zwei Seile mit getrennten Festpunkten). Diese Aufgaben können
nur bewältigt werden, wenn in Vorbereitung eine umfangreiche Aus- und
Fortbildung zur Gerätetechnik und zu den Einsatztechniken durchgeführt
wurde (derzeit für Grundlehrgang Höhenrettung 80 Stunden).“


Gruß Peter



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