Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Feuerwehrführerscheine fürs Volk.. | 84 Beiträge |
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 602197 |
Datum | 09.01.2010 12:17 MSG-Nr: [ 602197 ] | 34791 x gelesen |
Infos: | 01.12.09 DFV "lobt" Bayern...
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Themengruppe: | Führerscheine |
Straßenverkehrsordnung
Straßenverkehrsordnung
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Wenn Du nur innerhalb des umzäunten Werksgeländes dich bewegst könnte man darüber nachdenken ob Du auf den "richtigen" Führerschein verzichten kannst. Aber das Nachdenken führt sehr schnell dazu, diese Idee wieder zu verwerfen:
1) Es gibt immer einen Werksverkehr (Lieferanten, Kurierdienste etc.) , der auch geregelt sein muß. Dies erfolgt üblicherweise über den einfachen Hinweis, das auf dem Firmengelände die StVO gilt.
2) Viele Werke sind so groß, dass betriebsteile räumlich verteilt sind und das hierzu öffentliche Straßen überqiert werden müssen - dann sind die Bestimmungen der StVO schon wieder zwingend einzuhalten.
3) Werkfeuerwehren sind auf Anforderung zur Hilfeleistung für öffentliche Wehren verpflichtet. Damit müssen sie sich im öffentlichen Verkehrsgrund jederzeit bewegen können.
4) Auch Fahrzeuge einer WF oder BetrFw müssen mal zum Service. der Weg dorthin führt über öffentliche Straßen...
5) Bei der fahrt eiens Einsatzfahrzeuges auf dem Firmengelände kommt es zu einem Unfall, bei dem Dritte geschädigt werden. Bei der Haftungsfrage kommt heraus, dass der Fahrer des Fahrzeuges keine gültige Fahrerlaubnis für Fahrzeuge dieser Gewichtsklasse hat... Was kommt dann???
Fazit: keine gute Idee ohne den richtigen Führerschein zu fahren. Und der einzig denkbare Ausnahmefall eines gerechtfertigten Notstandes wird vor Gericht sich nur sehr schwer begründen lassen.
..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...
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