News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Altersgrenze bei 30 Jahren von EU-Gericht bestätigt. | 13 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 602816 | ||
Datum | 12.01.2010 15:34 MSG-Nr: [ 602816 ] | 4697 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander Horcher Naja, aber ich denke mal man sollte schon ein Unterschied zwischen Anwärtern und fertig ausgebildetem Personal machen. Hallo, kannn man ja machen, muss man aber nicht. Um das ging es ja auch nicht, sondern ob der Vorwurf der "Altersdiskriminierung" dem EU-Recht entspricht oder nicht. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|