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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Altersgrenze bei 30 Jahren von EU-Gericht bestätigt. | 13 Beiträge | ||
Autor | Eric8 T.8, Wuppertal / NRW | 602822 | ||
Datum | 12.01.2010 16:14 MSG-Nr: [ 602822 ] | 4783 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Gerhard Pfeiffer warum sollte der Schuss nach hinten gegangen sein? ja undeutlich geschrieben :-) Für den Kläger... Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Nach wie vor dürfen ältere Kandidaten eingestellt werden, das wird auch der Markt regeln, aber keiner hat mehr das Recht wegen Altersdiskriminierung eine Einstellung über 30 zu erklagen. Ja ist ja auch OK. Dachte da nur gerade an die, zumindest in NRW, kürzlich angehobene Altersgrenze für Anwärter. Evtl. sinkt mit dem Urteil ja die Grenze wieder. Auch dann wäre der Schuss über die Landesgrenzen hinaus nach hinten losgegangen. Für zukünftige Anwärter wäre das bedauerlich. Mir persönlich ist es arbeitstechnisch egal. Bin glücklich in der "privaten Feuerwehr" und will da auch nicht weg ;-) Grüße, Eric - - - www.ff-vohwinkel.de - - - | ||||
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