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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaAltersgrenze bei 30 Jahren von EU-Gericht bestätigt.13 Beiträge
AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW603052
Datum14.01.2010 01:48      MSG-Nr: [ 603052 ]4003 x gelesen

Geschrieben von Stefan HeckIn einigen Ländern wird ja über die 62 diskutiert... das passt dann ja nicht zu den ach so harten Anforderungen, die eine Einstellung über 30 ausschließen.

Es sind ja nicht die harten Anforderungen, die eine Einstellung über 30 ausschließen, sondern eher die beamtenrechtlichen Regelungen, die 40 Dienstjahre fordern, um in den Genuß der maximalen Pension zu kommen. Feuerwehrleute kommen auch heute schon, mit ihrer beruflichen Vorbildung, selten in den Genuß solcher Dienstzeiten. Es macht ja auch keinen Sinn, wenn jemand nach seiner Pensionierung sozialhilfebedürftig wird, weil seine Bezüge unter dem Existenzminimum liegen...

Wenn es um die körperlichen Voraussetzungen für den Feuerwehrdienst geht kann Dir Dirk J. mal davon erzählen, dass man in Canada auch mit 40 noch den Einstellungstest und die Grundausbildung schaffen kann. Aber dort gibt es ein vollkommen anderes Entlohnungs- und Pensionssystem...Dort darf niemand wegen Alter, Geschlecht oder Rasse ausgeschlossen werden. Es zählt allein Befähigung und Eignung...


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer


*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

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 12.01.2010 12:54 ., München
 12.01.2010 13:12 ., München
 12.01.2010 14:09 ., Wuppertal
 12.01.2010 14:56 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 12.01.2010 15:20 ., Neuburg
 12.01.2010 15:34 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 12.01.2010 16:14 ., Wuppertal
 14.01.2010 00:08 Stef7an 7H., Essen
 14.01.2010 01:48 Diet7mar7 R.7, Essen
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 13.01.2010 06:46 ., München
 12.01.2010 23:32 Dirk7 S.7, wedel
 12.01.2010 23:53 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart

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