Rubrik | ABC-Gefahren |
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Thema | V-Dekon- Atomare Kontamination | 51 Beiträge |
Autor | Tilo8 U.8, Magdeburg/Luckenwalde / Sachsen-Anhalt/Brandenburg | 603639 |
Datum | 18.01.2010 06:20 MSG-Nr: [ 603639 ] | 14737 x gelesen |
Infos: | 18.01.10 A-Unfall auf dem Lande ein Film 18.01.10 Curriculum "Standardisierte ABC-Grundausbildung" 18.01.10 Erläuterungen zur FwDV 500 18.01.10 FwDV 500 (IdF) 18.01.10 SKK DV 500 17.01.10 Dekontamination bei A/R-Lagen - Literatur und Links
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Persönliche Schutzausrüstung
1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
Chemiekalienschutzanzug
Chemiekalienschutzanzug
Geschrieben von Andreas BräutigamNebenbei: Die Zahl der Feuerwehren, die am Dekonplatz PSA einsetzt, die eine Zulassung für A + B hat, dürfte im einstelligen Prozentbereich liegen (nach eigenen, nicht repräsentativen, mehrjährigen "Umfragen" an der AKNZ).
Das Land ist also in umfangreicher anrüchiger Gesellschaft diebzgl. ...
Ich kann das bestätigen. Die gesamte EU-Industrie im PSA-Bereich hat es seit 2006 nicht hin bekommen (=versagt) ein vollumfängliches ABC-System zu zertifizieren. Dabei wäre im Zuge der MTF ein sehr großes Marktpotential gegeben, wenn jemand die technischen Möglichkeiten (die es ja schon gibt) mal in absehbarer Zeit zertifiziert. Die US-Leitlinien und Standards sind uns hier um ca. 10 Jahre voraus und es gibt dort selbstverständlich auch Systeme, die für CBRN-First Receiver (Krankenhaus) und CBRN-First Responder geeignet sind (schaut mal im PPE-Bereich http://www.rkb.us/).
Grundsätzlich stellt sich aber die Frage im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung, ob eine Zertifizierung nach entsprechender A-"Kontaminationsschutznorm" nötig ist. Denn mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit hält ein flüssigkeitsgeprüfter Typ3 Chemikalienschutzanzug, der eine generell hohe Penetrations- und Permeationsdichte hat, radioaktive Partikel zurück. Im Weiteren wird in einer solchen A-Norm noch geprüft, dass der Anzug nicht noch mehr radioaktive Partikel elektrostatisch anzieht und der PSA-Träger am Ende noch stärker mit Strahlung und Partikeln beaufschlagt wird, als wenn er gar keinen Anzug an hätte. Hier bieten aber die Oberflächen der CSA an sich schon entsprechende Lösungen (die dann aber nicht konkret geprüft wurden).
Die generell hohe Penetrations- und Permeationsdichte eines CSA könnte auch als Begründung verwendet werden, auf eine Infektionsschutzprüfung zu verzichten. Allerdings sieht die Bioprüfung auch einen Echt-Virentest vor und es wäre anzuzweifeln, die Transportvorgänge chemischer Stoffe mit denen von sehr, sehr kleinen Viren zu begründen, um dann auf diese Prüfung zu verzichten. Wobei man die Qualität und Sinn dieser BioNorm aber an sich auch wiederum stark hinterfragen darf, denn kann man sich als Träger überhaupt gut geschützt fühlen, wenn sogar in der max. Leistungsstufe dieser Norm "koloniebildende" Partikel toleriert werden?!
Letztlich wäre noch viel zu tun im Bereich der Normung, Forschung und der Schaffung von entsprechenden Richtlinien. Im Bereich des Gebläsefiltergeräte fehlen schon im Grundsatz geeignete Prüfverfahren (Schutzfaktorproblematik/Dichteheit)... !
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