Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Gerätschaften zur Selbstrettung | 57 Beiträge |
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 603704 |
Datum | 18.01.2010 19:49 MSG-Nr: [ 603704 ] | 20948 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Geschrieben von Thomas EdelmannUnter ausbildungsbedingungen.
Die üblichen Ausbildungsbedingungen:
-ohne PA,
-gut zugänglicher Haltegurt
-vorhandener, gut zugänglicher Festpunkt nach DIN XXX,
-glatte Fensterbank ohne jegliche scharfe Kanten,
-große Fensterbreite,
-ohne Stress,
-keine Hitze
-perfekte Sicht
haben eben nicht einmal Ansatzweise etwas mit den realen Bedingungen zu tun, die bei der erforderlichen Selbstrettung auftreten können (vgl. z. B. Einsatz mit Selbstrettung per Sprung in Berlin):
-Hitze, Flammen
-wenig bis Null-Sicht
-keine geeigneten Anschlagpunkte
-Luftnot
-bereits Verletzungen (z. B. Verbrennungen aufgrund 1. Anstrich)
-eingeschlagenes bzw. geborstenes Fenster (d. h. Schnittkanten für Leine)
-keine feuerfeste Leine
-Gurt unter PA-Gurt verdeckt
-Todesangst, Stress, Panik
usw.
Nicht umsonst wurde an anderer Stelle (wenn ich mich recht erinnere J. Südmersen) die Frage gestellt, ob denn das Ausbilden/Üben von Selbstretten unter den obigen Bedingungen nicht Selbstbetrug sei. Ich beantworte die Frage ganz klar mit ja.
MkG Sascha
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| 18.01.2010 18:00 |
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., Sonsbeck | |