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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | rechtliche Stellung der ILSt vs. alte FW-Alarmierungsstellen in Bayern | 14 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 603776 | ||
Datum | 19.01.2010 09:51 MSG-Nr: [ 603776 ] | 4943 x gelesen | ||
Geschrieben von Bernhard Glas Ich habe dunkel in Erinnerung, dass das "L" in ILst nicht nur "Leit" bedeutet, sondern eben auch beinhaltet, dass die ILSt mit ihrer Einführung nun auch weisungsbefugt ist. Wie es bei der einzigste ILst in Bayern ist (München) keine Ahnung. Bei den flächeneingeführten ILS sind sie nur gegenüber dem RD weisungsbefugt, aber nicht gegenüber der Fw. | ||||
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