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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | rechtliche Stellung der ILSt vs. alte FW-Alarmierungsstellen in Bayern | 14 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 603790 | ||
Datum | 19.01.2010 11:07 MSG-Nr: [ 603790 ] | 4659 x gelesen | ||
Geschrieben von Magnus Hammerl zwischen einer ILst und einer ILS gibt Nein... ich schreibe aber trotzdem was ;-): Es könnte damit zusammenhängen (das tut es nämlich oft in anderen BL), daß zB eine BF die Lst betreibt und die Feuerwehrkräfte alle zu dieser Feuerwehr gehören. Dann sind natürlich andere Weisungsmöglichkeiten vorhanden, da man ja "unter sich" ist. Sind diesem Funkverkehrskreis noch andere Kommunen zugeordenet und damit "fremde" Feuerwehren mit dabei, wird die Leitstelle diesen nichts direkt anweisen können - Feuerwehr = kommunale Aufgabe. Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | ||||
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