News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | rechtliche Stellung der ILSt vs. alte FW-Alarmierungsstellen in Bayern | 14 Beiträge | ||
Autor | Tom 8S., Burgkunstadt / Bay | 603797 | ||
Datum | 19.01.2010 11:30 MSG-Nr: [ 603797 ] | 4731 x gelesen | ||
mit dieser Antwort machst du´s dir in Bayern etwas zu leicht. Die ILS "unterstehen" ja dem Zeckverband (kann aber von Feuerwehr, BRK, oder Zweckverband selber betrieben werden.....) Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung ist wiederum aus den Landkreisen und Kreisfreien Städten (und anderen Vertretern) zusammen gesetzt. Und so kommen wir schon wieder auf die untere Ebene runter. Im Gesetz über die Einführung der ILS steht A) "unterstützt den EInsatzleiter" und B) "Erteilt dem RD weisung" | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|