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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | rechtliche Stellung der ILSt vs. alte FW-Alarmierungsstellen in Bayern | 14 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 603997 | ||
Datum | 20.01.2010 00:53 MSG-Nr: [ 603997 ] | 4424 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Mehrl Aber noch nicht mal eigenmächtig NACHalarmieren... Außer, die Notrufe ergeben eine relevante Änderung der Lage. Dann muss sie wohl schon. Bei uns auch ggf. nach Rücksprache mit der zuständigen Ortsfeuerwehr, wenn sich diese bereits am Funk gemeldet hat. | ||||
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