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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Themarechtliche Stellung der ILSt vs. alte FW-Alarmierungsstellen in Bayern14 Beiträge
AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern603998
Datum20.01.2010 01:04      MSG-Nr: [ 603998 ]4452 x gelesen

Geschrieben von Tom Schneider
mit dieser Antwort machst du´s dir in Bayern etwas zu leicht.
Das glaube ich nicht, die Antwort war rein auf die Feuerwehrbelange bezogen, und diesbezüglich war sie auch richtig! Um den Rettungsdienst (der im übrigen "nur" bis zum Einsatz einer SanEL - als behördlicher Einsatzleitung - der ILS weisungsgebunden ist) ging es ja auch ursprünglich nicht!

Geschrieben von Tom Schneider
Die ILS "unterstehen" ja dem Zeckverband (kann aber von Feuerwehr, BRK, oder Zweckverband selber betrieben werden.....)
Naja, die ILS führt für den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) eine Aufgabe aus. Kann aber auch von einer Kommune (z.B. kreisfreie Stadt oder kreisangehörige Gemeinde), einem Landkreis oder auch einem privaten Dritten (Flughafenfeuerwehr, Werkfeuerwehr, Firma als Dienstleister) im Auftrag des ZRF erledigt werden. Muss halt dann ein entsprechender Betreibervertrag erstellt werden.

Geschrieben von Tom Schneider
Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung ist wiederum aus den Landkreisen und Kreisfreien Städten (und anderen Vertretern) zusammen gesetzt. Und so kommen wir schon wieder auf die untere Ebene runter.
Der ZRF besteht nur aus den Mitgliedslandkreisen und kreisfreien Städten. Diese haben die Aufgabe "Rettungsdienst" nach den geltenden Gesetzen sicherzustellen. Die Feuerwehren sind kommunale Angelegenheit, Alarmierung der Feuerwehren obliegt als Aufgabe den Kreisverwaltungsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte). Welche anderen Vertreter sollte es da noch geben?



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