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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | rechtliche Stellung der ILSt vs. alte FW-Alarmierungsstellen in Bayern | 14 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch oder? | 604051 | ||
Datum | 20.01.2010 12:48 MSG-Nr: [ 604051 ] | 4421 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus Reichart auch ggf. nach Rücksprache mit der zuständigen Ortsfeuerwehr Betonung auf "nach Rücksprache" d.h. der Einsatzleiter ist vor Ort und fordert an. Geschrieben von Markus Reichart Außer, die Notrufe ergeben eine relevante Änderung der Lage. Dann muss sie wohl schon. Aber nur, wenn noch keine Rettungsmittel, sprich Feuerwehr vor Ort sind. Dann ist ja die Aufgabe der Leitstelle. http://www.feuerwehr-saal.de | ||||
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