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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Themarechtliche Stellung der ILSt vs. alte FW-Alarmierungsstellen in Bayern14 Beiträge
AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern604062
Datum20.01.2010 14:14      MSG-Nr: [ 604062 ]4413 x gelesen

Geschrieben von Michael Mehrl
Betonung auf "nach Rücksprache" d.h. der Einsatzleiter ist vor Ort und fordert an.
Muss nicht zwingend sein, dass die Feuerwehr bereits am Einsatzort angetroffen ist. Die Feuerwehr kann sich meines Erachtens auch noch auf der Anfahrt befinden... "Lage auf Sicht", schon mal gehört? Was hilft es auch, wenn die Feuerwehr schon vor Ort ist, aber nich nicht (umfassend/ vollständig) erkundet hat?

Geschrieben von Michael Mehrl
Aber nur, wenn noch keine Rettungsmittel, sprich Feuerwehr vor Ort sind. Dann ist ja die Aufgabe der Leitstelle.
Vielmehr, wenn sich noch keine Feuerwehr am Funk gemeldet hat... soll bei Freiwilligen Feuerwehren ja durchaus mal ein paar Minuten dauern. Dann ist das sicherlich die ureigenste Aufgabe der ILS, aufgrund der eingehenden Notrufe die Lage zu bewerten und einem Einsatzstichwort - und damit ggf. einer Erhöhung des Einsatzstichwortes - zuzuordnen.



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 18.01.2010 23:27 Flor7ian7 F.7, Dachau bei München Kommandantenbschluss vs. Einsatzleiterbefehl
 19.01.2010 09:26 Bern7har7d G7., München
 19.01.2010 09:51 ., Neuburg
 19.01.2010 10:28 Chri7sto7f S7., Vilseck
 19.01.2010 11:09 ., Neuburg
 19.01.2010 10:47 Magn7us 7H., Pöttmes
 19.01.2010 11:07 Lüde7r P7., Kelkheim
 19.01.2010 11:30 Tom 7S., Burgkunstadt
 19.01.2010 18:56 Lüde7r P7., Kelkheim
 20.01.2010 01:04 Mark7us 7R., Höhenrain
 19.01.2010 13:02 Mich7ael7 M.7, Saal a.d. Donau
 19.01.2010 14:45 ., Nürnberg
 20.01.2010 00:53 Mark7us 7R., Höhenrain
 20.01.2010 12:48 Mich7ael7 M.7, Saal a.d. Donau
 20.01.2010 14:14 Mark7us 7R., Höhenrain

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