Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | rechtliche Stellung der ILSt vs. alte FW-Alarmierungsstellen in Bayern | 14 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 604062 |
Datum | 20.01.2010 14:14 MSG-Nr: [ 604062 ] | 4413 x gelesen |
Integrierte Leitstelle
Geschrieben von Michael Mehrl
Betonung auf "nach Rücksprache" d.h. der Einsatzleiter ist vor Ort und fordert an.
Muss nicht zwingend sein, dass die Feuerwehr bereits am Einsatzort angetroffen ist. Die Feuerwehr kann sich meines Erachtens auch noch auf der Anfahrt befinden... "Lage auf Sicht", schon mal gehört? Was hilft es auch, wenn die Feuerwehr schon vor Ort ist, aber nich nicht (umfassend/ vollständig) erkundet hat?
Geschrieben von Michael Mehrl
Aber nur, wenn noch keine Rettungsmittel, sprich Feuerwehr vor Ort sind. Dann ist ja die Aufgabe der Leitstelle.
Vielmehr, wenn sich noch keine Feuerwehr am Funk gemeldet hat... soll bei Freiwilligen Feuerwehren ja durchaus mal ein paar Minuten dauern. Dann ist das sicherlich die ureigenste Aufgabe der ILS, aufgrund der eingehenden Notrufe die Lage zu bewerten und einem Einsatzstichwort - und damit ggf. einer Erhöhung des Einsatzstichwortes - zuzuordnen.
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| 18.01.2010 23:27 |
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Flor7ian7 F.7, Dachau bei München Kommandantenbschluss vs. Einsatzleiterbefehl | |