News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | LF und Sprungrettungsgeräte, war: Einsatzmittelketten Bayern | 6 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 605215 | ||
Datum | 25.01.2010 18:46 MSG-Nr: [ 605215 ] | 3922 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich Cimolino 2. weil ein Hersteller mit dem Sprungrettungsgerät (Sprungpolster) ein Alleinstellungsmerkmal hatte, was normschädlich ist, weil sowas nach Normstatuten m.W. nicht genormt werden darf. (Deshalb wird sich auch kein Rauchverschluß in der DIN der LF finden....) 3. Weil am Standort ein LF 16/12 mit Sprungretter vorhanden ist und nicht noch einer gekauft werden soll/muss/darf. Gruß Michael | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|