Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Bevorzugung von Fw bei Einstellungen im Bauhof usw. | 65 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 605300 |
Datum | 26.01.2010 13:05 MSG-Nr: [ 605300 ] | 20301 x gelesen |
Infos: | 27.01.10 FF Grafschaft: "Einhheit Bauhof"
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1. Hauptamtlich
2. Hinterachse
Basisstation (Digitalfunk)
1. Hauptamtlich
2. Hinterachse
Geschrieben von Michael RoleffHeißt das dann, das der 2. Einsatz der erst in der 5. Stunde anfängt kein Bestandteil ist ?
Es geht nur darum, einen Mindesthebel zu haben, damit man zum einen die Voraussetzungen fordern kann und zum anderen sich nicht durch Austritt dem Dienst entziehen kann. Ansonsten kann im Rahmen der Aufgabenzuweisung durch Dienstanordnung oder Arbeitsplatzbeschreibung natürlich auch jede weitere Stunde Feuerwehr möglich.
Eine interessante Parallele müßten ja nebenamtliche WFen sein, bei denen das Personal regulär z.B. in der Werkinstandhaltung arbeitet und im Fall von Einsätzen dann Feuerwehraufgaben übernimmt. Auch da muß das ja arbeitsvertraglich und von der Stellenbeschreibung her geregelt sein. Incl. der Konsequenzen die sich daraus ergeben wenn die Person die Aufgabe Feuerwehr z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr wahrnehmen kann.
Geschrieben von Michael RoleffWenn der Anteil im Mittel größer (hier die 10%) ist, ab wann ist es dann eine HA Stelle im BS ?
Das ist nur in den Ländern ein Problem, in denen an HA immer auch B als Ausbildungsgang hängt.
Hier bei uns kann ich problemlos HA-Stellen (außerhalb von BFen) mit F-ausgebildeten Kräften besetzen.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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| 26.01.2010 11:30 |
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Lars7 B.7, Zwinge |
| 26.01.2010 11:36 |
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., Neuburg | |