Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Bevorzugung von Fw bei Einstellungen im Bauhof usw. | 65 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 605349 |
Datum | 26.01.2010 18:02 MSG-Nr: [ 605349 ] | 19726 x gelesen |
Infos: | 27.01.10 FF Grafschaft: "Einhheit Bauhof"
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Geschrieben von Ulrich CimolinoNein, Mitarbeiter für die Feuerwehr (z.B. Gerätewart o.ä.) der nebenbei andere Aufgaben wahrnimmt...
Ich denke, wir müssen hier mal einen kleinen Größernvergleich machen.
Von welchen Gemeindegrößen und Einsatzzahlen gehst Du aus?
Ich gege von Städten und Gemeinden aus, in denen die Wehren <1 Einsatz/ Tag haben. Wegen mir 1-3 x/ Woche.
Dein Modell geht nur in Kommunen, die ohnehin schon an der Grenze zur HAW kratzen.
Du kannst bei der Größenordnung die mir vorschwebt niemanden einstellen "nur für die Feuerwehr" und sagen "der macht was anderes mit". Da geht es nur so rum, daß z.B. der neue Angestellte der auf der Kämmere zukünftig die Grund- und Gewerbesteuerfragen bearbeiten soll in seinem Vertrag stehen hat, daß 25% seiner Tätigkeit Feuerwehr sind. Ob er dann in einer Woche nur 2h Regelübung für das "Stadtpersonal" besucht und sonst nur Steuerfragen macht, in einer anderen Woche aber 2 Tage für die Feuerwehr drauf gehen ist unerheblich.
Sein Vertrag hängt ferner an der G26.3, an der Verwendungsfähigkeit als Kraftfahrer Klasse C und an den Ausbildungen die er bei der Feuerwehr zu absolvieren hat. Wenn er darüber hinaus noch motiviert ist - wunderbar. Wenn nicht, dann reicht es mir als Gemeinde, daß ich ihn in der Zeit verfügbar habe, in der viele ehrenamtliche Kräfte nicht am Ort sind.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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| 26.01.2010 11:30 |
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Lars7 B.7, Zwinge |
| 26.01.2010 11:36 |
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., Neuburg | |