Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Privatperson zum Fahren eines Einsatzfahrzeugs heranziehen? | 28 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 605886 |
Datum | 29.01.2010 12:56 MSG-Nr: [ 605886 ] | 6910 x gelesen |
Einsatzleiter
Moin,
meines Erachtesn muss der Einsatzleiter bzw. der Verantwortliche, der die Person zur Hilfeleistung heranzieht, prüfen, ob die Heranziehung zur erreichung des Einstazerfolges angemessen und notwendig ist und abwägen, ob die daraus resultierenden Gefahren im entsprechenden Verhältnis stehen.
Wenn es sich um einen mir bekannten berufsmäßigen LKW-Fahrer handelt würde ich in dieser Situation sicher anders handeln als wenn sich mir ein Wildfremder "andient". Schließlich ist das Fahren eines Einsatzfahrzeuges etwas, worauf in der Ausbildung und den jährlichen Fortbildungen besonderes Augenmerk gelegt wird. So gibt es Sondersignaleinweisungen, Einweisungsfahrten, Unfallbelerungen und regelmäßige Führerscheinkontrollen. Will/muss ich als EL im EInzelfall auf all dies verzichten steht zu überlegen ob man sich den Schuh anzieht...
Gruß, otti
"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa
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| 29.01.2010 12:40 |
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Stef7an 7R., Garnsdorf |
| 29.01.2010 12:54 |
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Gerh7ard7 P.7, Stuttgart |
| 29.01.2010 12:56 |
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Matt7hia7s O7., Waldems | |