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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Stellv. JF Wart => aktiver Dienst nötig | 17 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 605988 | ||
Datum | 29.01.2010 17:29 MSG-Nr: [ 605988 ] | 4462 x gelesen | ||
Guten Abend Geschrieben von Jörg Bauer Die Truppmannausbildung sehe ich als Mindestanforderung an einen stv. JW, Grundsätzlich sehe ich das auch so, in BaWü ist z.B. gem Anlage 1 der "Verwaltungsvorschrift FW-Ausbildung" für die Absolvierung des Jugendgruppenleiterlehrganges der TM-1 Lehrgang Voraussetzung. Andereseits könnte eine z.B. pädagogisch geeignete Person, die noch keine FW-Technische Ausbildung mitgemacht hat, nicht in der JF-Arbeit mitwirken, für den rein FW-Technischen Part in der JF kann man auch auf sonstige geeignete FW-Angehörige zurückgreifen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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