News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Privatperson zum Fahren eines Einsatzfahrzeugs heranziehen? | 28 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 606039 | ||
Datum | 29.01.2010 21:33 MSG-Nr: [ 606039 ] | 5691 x gelesen | ||
Mahlzeit. Geschrieben von Oliver Meisenberg Wenn die Feuerwehr freiwillig eine Insassenunfallversicherung abgeschlossen hat, sind Unfallverletzungen des Fahrers und der Beifahrer versichert - auch wenn die GUV nicht in Leistung tritt. Warum sollte die Unfallkasse nicht zahlen? (und warum sollte eine Feuerwehr ausgerechnet so eine Versicherung abschliessen?) Gruß, Henning | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|