Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Privatperson zum Fahren eines Einsatzfahrzeugs heranziehen? | 28 Beiträge |
Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 606059 |
Datum | 29.01.2010 23:40 MSG-Nr: [ 606059 ] | 5503 x gelesen |
Persönliche Schutzausrüstung
Geschrieben von Oliver MeisenbergWeil die Unfallkasse nur zahlt, wenn strenge Vorschriften eingehalten werden. Ein kommerzielle Versicherung tritt in mehr Fällen ein.
Befrage mal das dazu höchste zutreffende Gesetz.
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) § 8 Abs. 1:
"Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründeten Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind eine zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen."
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)§2 Abs.1 Nr. 12:
"Kraft Gesetzes sind versichert
- Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen dieser Unternehmen teilnehmen,".
Diesen umfangreichen und fast immer greifenden Unfallversicherungsschutz verdanken wir größtenteils Otto von Bismarck.
Durchaus auch nachzuvollziehen in der Geschichte des Sozialstaats.
Mich wundert immer wieder das soviele Feuerwehrler noch diesen unkenruf glauben versichert ist man nur unter ganz besonderen und engen Bestimmungen die eingehalten werden müssen, z.B. tragen der gesamten PSA, immer mit Feuerwehrsicherheitsgurt und Helm....
Sollte man aus der Schule noch anders Wissen als der Sozialstaat und seine Regelungen und Fürsorgeleistungen behandelt wurden.
Grüße
Thobias
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