Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Privatperson zum Fahren eines Einsatzfahrzeugs heranziehen? | 28 Beiträge |
Autor | Lars8 H.8, Havetoftloit / S-H | 606080 |
Datum | 30.01.2010 08:07 MSG-Nr: [ 606080 ] | 5519 x gelesen |
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Moin Oliver!
Geschrieben von Oliver MeisenbergWo steht dort etwas zum Leistungsanspruch bei Verstößen gegen Unfallverhütungsvorschriften?
Dazu steht ebensfalls etwas im SGB VII
Hier § 7:
(1) Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
(2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.
mkG
Lars
Schöne Grüße aus Angeln
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