Da mich über die Homepage wiederholt Fragen erreichten, hier zu "unserer" Bauhofeinheit (Grafschaft) noch ein paar Details:
1) Die Einheit besteht teilweise aus Leuten, die bei bestehender Feuerwehrmitgliedschaft bei der Kommune angestellt wurden, teilweise auch aus Leuten, die vorher keine Feuerwehrangehörigen waren und erst mit dem Arbeitsvertrag bei der Kommune zum Feuerwehrdienst verpflichtet wurden. Zu den Inhalten der Arbeitsverträge und den Stellenbeschreibungen werde ich mich, auch auf Mailanfragen hin (die es schon gab…), natürlich nicht äußern!
2) Es fanden/finden gesonderte Ausbildungen der Truppe während der Arbeitszeit statt, daneben sind die Leute auch weiterhin zum Besuch der allgemeinen Ausbildungsdienste verpflichtet. Die „Bauhofleute“ werden in der Einheit ihres Wohnortes als normale Feuerwehrangehörige geführt, mit allen Rechten und Pflichten. Feuerwehrangehörige von außerhalb der Gemeinde sind Mitglieder der Einheit am Sitz des Bauhofes, natürlich kann man von denen dann außerhalb der Arbeitszeit nicht das Erscheinen zu Einsätzen erwarten, weil die "Anreise" einfach wenig Sinn machen würde. An den Ausbildungsdiensten nehmen sie aber teil. Übrigens ist die Motivation der vertraglich verpflichteten Leute keineswegs schlechter als die der "normalen" Ehrenamtler, kann man sogar in Fällen, wo der verpflichtete vorher zur Feuerwehr keinen Draht hatte, von überdurchschnittlicher Begeisterung und Teilnahme sprechen.
3) Arbeitsrechtlich gibt es bei der Sache nach meiner (und anderer Leute) Einschätzung weitaus weniger Probleme, als manche hier vermuten. Zum einen deshalb, weil die Feuerwehrverpflichtung inklusive der Dienstpflichten außerhalb der Arbeitszeit den Bewerbern vor Abschluss des Arbeitsvertrages ausdrücklich dargelegt wurde, man später also nicht mit "Überraschungseffekten" argumentieren kann. Zum anderen gibt es ein Urteil, wenn auch erstmal einzelfallbezogen, des Bundesarbeitsgerichts, wonach die Feuerwehrmitgliedschaft eines Mitarbeiters der Kommune als "besonderes betriebliches Interesse" anzusehen ist. In dem Urteil ging es zwar um die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen, also erstmal abweichender Sachverhalt, man dürfte aber davon ausgehen, dass sich diese Sichtweise auch bei Einstellungsverfahren und möglichen Konsequenzen bei "Pflichtverletzungen" im Feuerwehrdienst (und damit Verletzung des Arbeitsvertrages) durchsetzt. Sagen zumindest Leute, die sich mit Arbeitsrecht etwas mehr auseinandergesetzt haben düften wie ich und der durchschnittliche FW-Forums-Schreiber.
Link zum Urteil
4) Eine solche Bauhofeinheit kann in den Gemeinden unserer Größenordnung nicht zur Einhaltung der heute gültigen Hilfsfristen herangezogen werden, sondern ist als mit Zeitversatz eintreffende Unterstützung zu sehen. Eben weil sie ihre Arbeitsorte an verschiedenen, ständig wechselnden Punkten haben. Werkstattstellen haben wir nicht mal eine ganze. Auch muss man im Auge halten, dass auch eine solche Bauhofarbeit kein Gewähr für grundsätzliche Abkömmlichkeit ist. Die Mitarbeiter können z.B. keine halb ausgehobenen Grabstätten oder schlecht/nicht gesicherte Gefahrenstellen (Baustellen z.B.) zurücklassen, weil im falschen Moment ein Feuerwehreinsatz dazwischen kommt. Und wenn mal jemand mit dem Bagger durch die Gemeinde fährt, ist der auch nicht so schnell wie die andere Kolonne mit dem Sprinter. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass bei mittlerweile 9 Bauhof-FW-Leuten (+ 1x Rathaus) i.d.R. eine Staffel für die 2. Welle nach Landesvorgabe RLP (15 min) zur Verfügung steht. Dazu kommen dann noch die "normal" verfügbaren Einsatzkräfte der örtlichen Einheit am Bauhofstandort, mit dem Personal und dem zur Verfügung stehenden Fuhrpark (TFL (bald HLF), DLK und MTF) haben die örtlichen Erstangriffsträger hier tagsüber die Gewissheit, innerhalb des gesetzlichen Rahmens eine schlagkräftige Hilfe vor Ort zu haben.
5) Das Problem der evtl. mal wegfallenden Feuerwehrtauglichkeit wird meiner Ansicht nach schnell mal überbewertet, weil man schlicht und ergreifend feststellen kann, dass die Bauhoftätigkeit auch aus körperlich anspruchsvollen Arbeiten besteht. Natürlich betrifft das nur die allgemeine Tauglichkeit, nicht Anforderungen wie G26.3. Aber vor dem Hintergrund, dass es in unserem Konzept eben "nur" eine Unterstützungstruppe ist, die von vornherein nicht als zeitkritische AGT-Reserve irgendwo eingeplant ist, ist auch das vertretbar, wenn nicht alle in dieser Truppe AGT sind.
6) Die Einführung/Aufstellung einer solchen Truppe passiert nicht von heute auf morgen. In diesem Fall ist von den ersten Planungen bis zum heutigen Stand eine fast schon doppelte Feuerwehrfortentwicklungsperiode vergangen, also knapp 20 Jahre. Das lag/liegt aber nicht an der Feuerwehr und/oder der Verwaltung, sondern schlicht an der allgemeinen Personalentwicklung, da man die Feuerwehrzugehörigkeit natürlich nur bei Neueinstellungen vertraglich geregelt hat.
Aus den vorgenanten Punkten ergibt sich, dass das:Geschrieben von Carsten KranzNur ist eine geänderte Einstellungspolitik seitens der Kommunen auch nur ein kleiner Teil des Puzzles. vollkommen korrekt ist.
Zu anderen Punkten im Thread:
Geschrieben von Lars BallhauseDie SPD in Ober-Ramstadt (Kreis Darmstadt-Dieburg)hat prüfen lassen ob aktive Mitglieder einer Fw bevorzugt als städtisches Personal eingestellt werden dürfen.....hier das klare NEIN.....weil sonst Nachteile für Ältere oder Behinderte die auf Grund Gesundheit keine Mitglieder der Fw sein dürfen. Steht im FW-Magazin, wer das geprüft hat? Verwaltung, Arbeitsrechtler, Anwälte?
Geschrieben von Peter LieffertzTagsüber innerhalb der regulären Arbeitszeit, okay geht. Nun steht ja auch in manchen Stellenbeschreibungen dieses" über das übliche Maß hinaus". Nur zählt das dann auch abends nach dem Abendbrotbier? Sicher nicht. Folgt man der Argumentation, frag ich mich: wie findet z.B. aktuell der Winterdienst statt?
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