alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFahren ohne Betriebserlaubnis: zivilrechtliche Folgen6 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW607167
Datum02.02.2010 23:23      MSG-Nr: [ 607167 ]2565 x gelesen

Mahlzeit!

Geschrieben von Oliver MeisenbergDabei hält man sich nach Anweisung der zuständigen Leitungskraft bewusst nicht an die Vorgaben der Betriebserlaubnis

Bauartgenehmigung.

Geschrieben von Oliver MeisenbergWelche zivilrechtlichen Folgen (also kein Ordnungswidrigkeiten) kommen auf den gutgläubigen Fahrer des Fahrzeugs zu,

Wenn man Fw-üblich von Fällen der Amtshaftung etc. ausgeht:
Der Fahrer kann frühestens bei grober Fahrlässigkeit in Regress genommen werden. Da er aber im guten Glauben gehandelt hat, fällt das im Hinblick auf das Einsatzhorn flach. Falls er den Unfall jedoch anderweitig grob fahrlässig oder (bedingt) vorsätzlich verursacht hat, ist er ggf. dran (aber das war ja hier nicht Thema).

Gruß,
Henning



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 02.02.2010 23:12 Oliv7er 7M., München
 02.02.2010 23:21 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 02.02.2010 23:23 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 03.02.2010 09:17 Oliv7er 7M., München
 03.02.2010 13:18 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 03.02.2010 00:17 Pete7r L7., Frankenberg

0.149


Fahren ohne Betriebserlaubnis: zivilrechtliche Folgen - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt