Mahlzeit!
Geschrieben von Oliver MeisenbergDabei hält man sich nach Anweisung der zuständigen Leitungskraft bewusst nicht an die Vorgaben der Betriebserlaubnis
Bauartgenehmigung.
Geschrieben von Oliver MeisenbergWelche zivilrechtlichen Folgen (also kein Ordnungswidrigkeiten) kommen auf den gutgläubigen Fahrer des Fahrzeugs zu,
Wenn man Fw-üblich von Fällen der Amtshaftung etc. ausgeht:
Der Fahrer kann frühestens bei grober Fahrlässigkeit in Regress genommen werden. Da er aber im guten Glauben gehandelt hat, fällt das im Hinblick auf das Einsatzhorn flach. Falls er den Unfall jedoch anderweitig grob fahrlässig oder (bedingt) vorsätzlich verursacht hat, ist er ggf. dran (aber das war ja hier nicht Thema).
Gruß,
Henning
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