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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFahren ohne Betriebserlaubnis: zivilrechtliche Folgen6 Beiträge
AutorOliv8er 8M., München / Bayern607230
Datum03.02.2010 09:17      MSG-Nr: [ 607230 ]2456 x gelesen

Geschrieben von Henning KochBauartgenehmigung.
Tatsächlich.

Geschrieben von Henning KochWenn man Fw-üblich von Fällen der Amtshaftung etc. ausgeht:
Der Fahrer kann frühestens bei grober Fahrlässigkeit in Regress genommen werden.

Damit halte ich meine ursprüngliche Frage für beantwortet.

Ändert sich die Antwort, wenn man annimmt, dass der Fahrer von dem Mangel gewusst hat und trotzdem gefahren ist?



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