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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Namensrecht 'Feuerwehr' | 18 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 607849 | ||
Datum | 05.02.2010 22:22 MSG-Nr: [ 607849 ] | 7121 x gelesen | ||
Der Begriff Feuerwehr ist urheberrechtlich nicht geschützt. Bei dem Namen deiner Stadt musst du dich über das Urheberrecht informieren. Im Zusammenhang Feuerwehr und Stadtnahme könnte es beim privaten Tragen unter Umständen auch Probleme mit dem Straftatbestand des Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen kommen. Dabei kommt es darauf an, ob der Gegenüber die Kombination mit dem Amt verbindet und so davon ausgeht, dass er eine Amtsperson in Amtsausübung vor sich hat. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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