Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Schwangerschaft und Elternzeit FFW | 27 Beiträge |
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 607856 |
Datum | 05.02.2010 23:05 MSG-Nr: [ 607856 ] | 6668 x gelesen |
Infos: | 17.08.17 Erlass über den Mutterschutz von weiblichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren 05.02.10 LFV Bayern "Feuerwehr u. Schwangerschaft " 05.02.10 FUK Nord: Werdende Mütter
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Geschrieben von Florian BeschIm Saarland gibt es darüber einen Erlass.
Das ist jetzt kein Erlass über die Entbindung während der Feldarbeit :)
Aber darin steht:
Geschrieben von "Feuerwehrschule des Saarlandes" Während der Stillzeit, wenn sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden
Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder
Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.
Die Einwirkung von gesundheitsschädlichen Stoffen oder ionisierender Strahlung leuchtet mir ein.
Mir wäre sehr daran gelegen, wenn die hier mitlesenden Frauen mir kurz erklären würden, was die Frau während der Stillzeit gegenüber:
Hitze, Kälte, Nässe, Erschütterungen, Lärm besonders empfindlich macht.
In einer anderen Richtlinie steht auch geschrieben, dass während der Stillzeit keine Lasten größer als 5kg (oder 10kg mit Hilfsmitteln) regelmäßig bewegt werden dürfen.
[1]
Das eine gewisse Zeit nach der Entbindung "Schonfrist" angesagt ist ist einleuchtend.
Aber diese Schnzeit von der Stillzeigt abhängig zu machen, die ja mehrere Monate dauern kann/soll?
[1]
Also ich meine die Frage Ernst.
Irgendwo im Thread wurde auch gesagt, dass eine Stillende Frau nichtmal an einem EH-Kurs teilnehmen dürfe. Da frag ich mich als Mann schon, durch welchen mechanismus die Frau so anfällig wird. (Zumindest suggerieren das diese Erlasse).
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