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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Namensrecht 'Feuerwehr' | 18 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 607874 | ||
Datum | 06.02.2010 08:13 MSG-Nr: [ 607874 ] | 6611 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M@yer müsste in deinem Beitrag der Begriff "Urheberecht" nicht durch "Namensrecht" ersetzt werden? Ja! Man könnte es auch Gebrauchsrecht oder Nutzungsrecht nennen. Man stelle sich z. B. vor, dass Feuerwehr und Polizei geschützt wäre. Dann könnte kein Spielzeugauto - zumindest ohne Genehmigung - mit diesen Schriftzügen versehen werden. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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