Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Helmnorm EN 443:2008 Gefährdungsbeurteilung, Typ-A oder Typ-B | 17 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 607991 |
Datum | 06.02.2010 15:40 MSG-Nr: [ 607991 ] | 6279 x gelesen |
Technische Hilfeleistung
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Persönliche Schutzausrüstung
1. Europäische Norm
2. Englisch
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2. Englisch
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Persönliche Schutzausrüstung
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung
1. Europäische Norm
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Tach, Post!
Geschrieben von Harald HilpertBei dieser Argumentation hätte ich Bauchschmerzen.
In TH gilt laut Brandschutzgesetz, dass die Feuerwehren "genormte" Geräte und Ausrüstungen verwenden. Nach dem Sinn des Gesetzes ist gemeint, das die Geräte und Ausrüstungen zum Zeitpunkt der Beschaffung den geltenden Normen entsprechen müssen.
Wenn es anders wäre, könnten heute noch Geräte und Ausrüstungen "neu" beschafft werden, deren Normen schon lange Zeit abgelaufen ist. Was ist z.B. mit den Helmen nach DIN 14940, die waren zu ihrer Zeit ja auch genormt.
Mit der Argumentation kann man genauso Bauchschmerzen haben, weil man die logisch so weiterspinnen kann, dass eine Weiterverwendung von PSA nach einer alten Norm sicherheitstechnisch nicht zu vertreten sei.
Geschrieben von Harald HilpertFalls mir jetzt entgegen gehalten wird, dass die Durchführungsbestimmungen "ja nicht verbindlich" sind, möchte ich gern mal die entsprechende Gefährdungsanalyse sehen, mit der begründet wird, dass Helme nach der abgelösten Norm doch besser sind als die nach der geltenden Norm.
Okay, nehmen wir statt dessen Feuerwehrhandschuhe. Mit welcher, rein fachlichen, Begründung wäre deiner Meinung nach eine Beschaffung von Feuerwehrhandschuhen nach EN 659:2003-10 sicherheitstechnisch nicht zu vertreten, wo doch der Unterschied zu EN 659:2008-06 lediglich darin besteht, dass in der neueren (2008) Ausgabe der EN 659 die Anforderungen an den Wärmedurchgang Strahlung gesenkt wurden?
Geschrieben von Harald HilpertWie bereits in einem früheren Posting festgestellt, ist die PSA-Richtlinie zu beachten.
Soweit ich weiß darf PSA nur Inverkehr gebracht werden, wenn sie der PSA-Richtlinie entspricht.
Im Bundesanzeiger Nr. 135 vom 10.09.2009 wurden die aktuellen Normen veröffentlicht. Dort steht ausdrücklich, dass ab dem 31.082008 die Konformitätsvermutung für die Helme nach DIN EN 443 (Ausgabe 1997-12) endet. Somit dürfen Helme nach der alten Norm seit diesem Zeitpunkt nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Inverkehrbringen (im englischen Text der Richtlinie: "Placing on the market") im Sinne der PSA-Richtlinie ist das erstmalige Einführen einer PSA in den Binnenmarkt. Das hat die Kommission in Ihren PPE-Guidelines zur Richtlinie ganz eindeutig definiert:
Definitions
In general terms, the following definitions are considered acceptable.
Placing on the market – the first making available on the Community market of an
individual product with a view to distribution and/or use, whether in return of payment or free
of charge.
Putting into service – takes place at the moment of the first use within the Community by the
end user.
Wenn man also im Jahr 2010, 2012 oder sonstwann eine PSA, die vor Jahren mal unter Anwendung der harmonisierten Norm EN 443:1997 baumustergeprüft wurde, verkauft, dann ist das kein Inverkehrbringen i.S. der Richtlinie.
Die Veröffentlichung der harmonisierten Normen dient lediglich der Feststellung der Konformitätsvermutung harmonisierter Normen für das erstmalige Inverkehrbringen einer neu in den Binnenmarkt einzuführenden PSA.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)
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