Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Arroganz die zum Himmel stinkt | 22 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 608515 |
Datum | 08.02.2010 21:09 MSG-Nr: [ 608515 ] | 7257 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Mellner JohannFür mich haben daher auch kleine Feuerwehren eine Berechtigung!
Mich würde nur mal interessieren, ob ich mit meiner Meinung alleine dastehe?
Für mich haben alle Feuerwehrstandorte -unabhängig ihrer Größe- eine Daseinsberechtigung sofern sie zur Erreichung der Hilfsfrist notwendig sind.
Diese setzt dann natürlich die entsprechende materielle und personelle Ausstattung in notwendiger Qualität und Quantität voraus.
Geschrieben von Mellner JohannMit welcher Berechtigung plüstern sich da 19-jährige Halbstarke vor einem erfahrenen Feuerwehrmann auf und prahlen von den schwersten VU´s?
Ein interessantes Problem. Taucht insbesondere da auf wo eher lebensunerfahrenere Personen innerhab kürzester Zeit eine Einsatzquantität (und manchmal auch Qualität) erreichen, die andere örtlich nahegelegene FA innerhalb von X Jahrzehnten nicht erreichen können.
Nur wie löst man es...?
MkG
Marc
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| 08.02.2010 20:58 |
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Mell7ner7 J.7, Emden |
| 08.02.2010 21:09 |
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., Bad Hersfeld |
| 08.02.2010 21:12 |
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Lars7 T.7, Oerel |
| 08.02.2010 21:14 |
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., Bad Hersfeld |
| 08.02.2010 21:15 |
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., Kirchheim unter Teck | |