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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Arroganz die zum Himmel stinkt | 22 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 608542 | ||
Datum | 08.02.2010 23:08 MSG-Nr: [ 608542 ] | 5605 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard Bayer wenn die derzeitige Rechtslage da eine Feuerwehr zwingend fordert, dann hat da eine zu seinAus dem Blickwinkel kann ich da natürlich nur zustimmen. Aber was ist, wenn eine Feuerwehr die derzeitige Rechtslage mal nicht bzw. nicht ausreichend erfüllt (sowas muss ja nicht dauerhaft bzw. schwerwiegend sein)? Daher sollte man das nach meiner Ansicht nicht zur Bewertung der Daseinsberechtigung heranziehen. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | ||||
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