Geschrieben von Henry BartuschDavor auch schon, Heft Nov./ Dez. 2009, Umschlag Rückseite.
Das stimmt, aber dort wird die Zielgruppe "Rettungsdienst" angesprochen und es wird ein Schuhmodell angepriesen, der (soweit ich weiß?) nicht von den Unterlassungsverfügungen betroffen war.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Harald
Das ist meine private Meinung!
Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.
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