Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | Berechnung und Planung von 2m Kanälen | 34 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 608875 |
Datum | 10.02.2010 21:45 MSG-Nr: [ 608875 ] | 8915 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Verbandführer
1. Truppmann
2. Teleskopmast(bühne)
1. Truppführer
2. Task Force
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
Verbandführer
1. Erdgeschoss
2. Europäische Gemeinschaft
Geschrieben von Thomas MiddekeWürde das nicht in den F5 passen (Führung von Verbänden)?
Wie viele Feuerwehren soll ich dir aufzählen bei denen die höchste Funktion GF bzw. ZF ist?
Bei der o.g. Zusammenstellung ist genügend Zeug dabei, dass der GF drin haben muss - und sei es nur, damit er die Sprache des VF spricht, der dann tiefer in der Materie drin ist. Das ist ja die Idee, dass Thema Funk aus diesem jetzigen Zwitterlehrgang (Grundlagen + Schräubchenkunde) herauszulösen und entsprechend auf die Lehrgänge TM - TF - GF - ZF - VF - Funker der Einsatzleitung/Funk in der Stabsarbeit aufzuteilen.
Gruß,
Markus
Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.
Auszug aus der Europäischen "Verfassung"
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