Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | DIN 75079 - neue NEF - Beladung | 23 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 609030 |
Datum | 11.02.2010 18:07 MSG-Nr: [ 609030 ] | 10775 x gelesen |
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
1. Erdgeschoss
2. Europäische Gemeinschaft
Geschrieben von Tobias Langbeinvielen Dank für die Info, daß die Norm nur für Neubeschaffungen gilt. Wenn das NEF seit dem 24.12.09 Einsätze fährt, müsste es unter die Norm fallen, oder?
Nach welcher Norm es beschafft wurde sollte aus den Ausschreibungsunterlagen hervorgehen. Der Tag der Indienststellung ist kein Indikator.
Geschrieben von Tobias LangbeinZählt die Norm als Regel der Technik / Stand der Notfallmedizin?
Wen ein NEF nach zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültiger Norm beschafft wird, entspricht es auch dem Stand der Technik. Eine Pflicht zum "Upgrade" gibt es nicht.
Gruß,
Markus
Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.
Auszug aus der Europäischen "Verfassung"
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