Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Rüstwagen mit ABC Ausrüstung | 75 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 609531 |
Datum | 14.02.2010 11:02 MSG-Nr: [ 609531 ] | 21714 x gelesen |
GAMS-Regel: Gefahr erkennen, Absperren, Menschenrettung durchführen, Spezialkräfte alarmieren
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
GAMS-Regel: Gefahr erkennen, Absperren, Menschenrettung durchführen, Spezialkräfte alarmieren
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
Persönliche Schutzausrüstung
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Leute, was ist denn hier schon wieder los?
1.) Mit dem GW-G NRW ist deutlich mehr als GAMS möglich. Ich gehe davon aus, dass eine Feuerwehr, die ihren RW mit ABC-Sonderausstattung bestücken will, auch mehr als GAMS machen möchte. Dafür müssen aber die - insbesondere personellen - Rahmenbedingungen stimmen. Dass dafür mehr als eine Gruppe erforderlich ist, dürfte klar sein und stand auch hier nicht zur Debatte.
2.) Alles, worüber sich hier so fein gestritten wird, steht in der detailliertesten FwDV, die wir haben, nämlich in der FwDV 500, für die Gruppe drin. Für den Zug ist das bzgl. PSA einfach mal ZWEI zu nehmen (wer hätt´s gedacht).
Z.B.:
1.5.4.1 Aufgaben im ABC-Einsatz
Da bei einem ABC-Einsatz grundsätzlich Aufgaben zur
- Sicherung der Einsatzstelle
- Gefahrenabwehr und
- Dekontamination
anfallen, ist die kleinste selbstständige taktische Einheit an ABC-Einsatzstellen der
Zug. Nur für kleine, im Risiko klar begrenzte und abgeschlossene ABC-Einsätze
kann auch eine Gruppe ausreichend sein.
Für umfangreichere Aufgaben und für den längeren und parallelen Einsatz mehrerer
Trupps mit Sonderausrüstung ist jedoch ein Verband erforderlich.
1.5.4.2 Die Gruppe im ABC-Einsatz
Die Gruppe im ABC-Einsatz kann selbstständig nur für die Durchführung der ersten Einsatzmaßnahmen oder von Aufträgen kleineren Umfangs mit klar begrenztem
Risiko eingesetzt werden! Insbesondere ist der Einsatz von Körperschutz Form 2
und 3 ohne weitere Einheiten zur Dekontamination und Personal für weitere Trupps
unter Chemikalienschutzanzug nicht möglich.
Für eine Gruppe ist die persönliche Ausrüstung durch die persönliche
Sonderausrüstung für sechs Einsatzkräfte zu ergänzen.
2.2.3 Umfang der Sonderausrüstung (A-Einsatz)
Für eine Gruppe ist die persönliche Sonderausrüstung einschließlich amtlicher
Dosimeter für mindestens sechs Einsatzkräfte vorzuhalten.
Von der sonstigen Sonderausrüstung sind für die Gruppe erforderlich:
- 2 Dosisleistungsmessgeräte (Angriffstrupp, Schlauchtrupp)
- 1 Dosisleistungswarngerät (Schlauchtrupp)
- 1 Kontaminationsnachweisgerät (Wassertrupp)
- 6 Atemfilter ABEK2-P3 (Angriffstrupp, Sicherheitstrupp)
- 2 Filtergeräte mit ABEK2-P3 (Wassertrupp)
- 2 leichte Schutzanzüge (Wassertrupp)
- 7 Handsprechfunkgeräte (Gruppenführer, Maschinist (Atemschutzüberwachung),
Angriffstrupp, Sicherheitstrupp)
- Absperrmaterial.
Je nach Länder-/Standortregelung ist die Sonderausrüstung durch Arbeitsgeräte und
Verbrauchsmaterialien zu ergänzen.
3.2.3 Umfang der Sonderausrüstung (B-Einsatz)
Für eine Gruppe ist die persönliche Sonderausrüstung für mindestens sechs
Einsatzkräfte vorzuhalten.
Von der sonstigen Sonderausrüstung sind für die Gruppe erforderlich:
- 6 Atemfilter ABEK2-P3 (Angriffstrupp, Sicherheitstrupp)
- 2 Filtergeräte mit Atemfilter ABEK2-P3 (Wassertrupp)
- 2 leichte Schutzanzüge (Wassertrupp)
- 7 Handsprechfunkgeräte (Gruppenführer, Maschinist (Atemschutzüberwachung),
Angriffstrupp, Sicherheitstrupp)
- Absperrmaterial
Je nach Länder-/Standortregelung ist die Sonderausrüstung durch Arbeitsgeräte und
Verbrauchsmaterialien zu ergänzen.
4.2.3 Umfang der Sonderausrüstung (C-Einsatz)
Für eine Gruppe ist die persönliche Sonderausrüstung für mindestens sechs
Einsatzkräfte vorzuhalten.
Von der sonstigen Sonderausrüstung sind für die Gruppe mindestens erforderlich:
- 6 Atemfilter ABEK2-P3 (Angriffstrupp, Sicherheitstrupp)
- 2 Filtergeräte mit Atemfilter ABEK2-P3 (Wassertrupp)
- 2 leichte Schutzanzüge (Wassertrupp)
- pH-Wert – Indikatoren
- Spürpulver/Spürpapier
- Öltestpapier
- Lecksuchspray
- Wassernachweispaste
- Prüfröhrchen
- Explosionsgrenzen-Warngeräte
- 7 Handsprechfunkgeräte (Gruppenführer, Maschinist (Atemschutzüberwachung),
Angriffstrupp, Sicherheitstrupp)
- geeignetes Absperrmaterial.
Je nach Länder-/Standortregelungen ist die Sonderausrüstung durch Arbeitsgeräte
und Verbrauchsmaterialien zu ergänzen.
Daraus muss man jetzt nur noch die Doppelnennungen streichen und man hat alles was man nach aktueller Lehrmeinung braucht.
3.) Für die Dekontamination ist eine Staffel vorgesehen. Diese muss, ergänzend zur Gruppe, immer da sein und auch über das entsprechende Material verfügen. Das muss keine Dekon-Dusche für zig tausend Euro und erst recht kein Juhuwirversauenfür3tropfensäureeinenganzenabrollbehälter-Gerät sein. Ich verweise hier z.B. auf den Dekon-Satz aus der vfdb-RL 10/04, der auf fast jedes HLF passen sollte.
Gruß
A.
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INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!
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