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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Haftung selbstgebaute Rettungsmittel | 15 Beiträge | ||
Autor | Marc8us 8P., Rahden / NRW | 610317 | ||
Datum | 18.02.2010 12:55 MSG-Nr: [ 610317 ] | 5179 x gelesen | ||
Geschrieben von Tom Schneider Meine Frage jetzt: Wie sieht es mit Produkthaftung aus, sollte einer Privatperson bei einer Hilfeleistung etwas aufgrund der selbst gefertigten Leitern passieren? Wie sieht es aus, wenn durch diese Leitern nur eine Person gerettet werden kann?? Dann ist die Feuerwehr in Dorf der Held! Was ist denn, wenn kein Hilfsmittel (langer Ast o.ä.) zur Verfügung steht? Ob der Frage nach der Produkthaftung kann ich nur den Kopf schütteln, sowas wird´s wohl nur in Deutschland geben. Es gibt da einen schönen Spruch: Fällt irgendwo jemand hin, steht er wieder auf. Fällt der Deutsche hin, bleibt er liegen und sucht jemanden, den er verklagen kann!! --- Marcus Pansing Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder! http://www.feuerwehr-rahden.de | ||||
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