Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Haftung selbstgebaute Rettungsmittel | 15 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 610417 |
Datum | 18.02.2010 17:32 MSG-Nr: [ 610417 ] | 4725 x gelesen |
hat jetzt zwar nicht unbedingt was mit dem Thema zu tun, aber wir haben letztes Jahr nicht mehr benötigte Steckleiterteile einer befreundeten Wasserwachts-Ortsgruppe zu Eisrettungszwecken überlassen.
Diese Leiterteile werden meines Wissens jetzt an einem Badesee vorgehalten, um im Winter Eisrettungsgerät für die "Bevölkerung" vorzuhalten... und so schnelle und wirksame Erstmaßnahmen zu ermöglichen.
Und ich glaube, dass es dem Eingebrochen ziemlich Sch...egal ist, ob das eine selbstgebaute Leiter ist, die ihren Zweck erfüllt, oder eine für teuer Geld gekaufte. Hauptsache, es funktioniert.
Am Starnberger See wurde vor ein paar Jahren (müsste 2006 oder 2007 gewesen sein) ein älterer Herr von vier Jugendlichen gerettet, nachdem er ins Eis eingebrochen war. Die haben sich meines Wissens einfach im nächsten Anwesen eine alte Holzleiter geschnappt (natürlich auch einen mustergültigen Notruf abgesetzt) und haben den Mann aus dem Eis gezogen... die vier Jungs waren übrigens alle Mitglieder der örtlichen Jugendfeuerwehr. Dieses Beispiel zeigt: es funktioniert auch mit "selbstgebauten" Geräten.
Gruß
Markus
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