Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Aussonderungsfrist DIN Krankentrage | 29 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 610434 |
Datum | 18.02.2010 20:03 MSG-Nr: [ 610434 ] | 13132 x gelesen |
Gerätewagen
Medizinproduktegesetz
1. Erdgeschoss
2. Europäische Gemeinschaft
Geschrieben von Michael Roleff=> Sicht- / Funktionsprüfung kann GW erledigen
ich hatte vor einiger Zeit dazu ein Streitgespräch, ob eine Sichtprüfung durch eine Gerätewart ausreicht oder eine Herstellerprüfung nach MPG notwendig ist.
Meine Argumentation beruhte auf der GUV-RL zur Prüfung. Die Gegenseite wollte eine Prüfung beim Hersteller (jährlich).
Wie seht ihr das, bzw. gibt es jemanden, der seine Krankentragen jährlich beim Hersteller prüfen lässt?
Gruß,
Markus
Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.
Auszug aus der Europäischen "Verfassung"
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