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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Atemschutz mit Paukenröhrchen | 32 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 610831 | ||
Datum | 21.02.2010 21:23 MSG-Nr: [ 610831 ] | 9714 x gelesen | ||
Geschrieben von André Schild Ja, ich auch. Aber nicht von selber, sondern nur auf Veranlassung des Arbeitsmediziniers. Weil er die G26.3 unterschreibt und nicht der HNO-Arzt. Wenn ich aber beim HNO in Behandlung bin, dann kann ich ja auch in vorauseilendem Gehorsam ein Attest oder Befunde mitbringen. Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | ||||
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